Die Gemeindeversammlung bildet das oberste Organ in der Politischen Gemeinde, welche in der Regel zweimal jährlich einberufen wird. Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der in der Gemeinde niedergelassenen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger. Zu den Gemeindeversammlungen wird mindestens 14 Tage im Voraus eingeladen.
Ausserordentliche Gemeindeversammlung zum Projektierungskredit Gemeindehaus | 07. Februar 2025 |
Rechnung 2024 | 26. Mai 2025 |
Budget 2026 | 26. November 2025 |