
Die Gemeindeversammlung bildet das oberste Organ in der Politischen Gemeinde, welche in der Regel zweimal jährlich einberufen wird. Die Gemeindeversammlung besteht aus der Gesamtheit der in der Gemeinde niedergelassenen stimmberechtigten Schweizer Bürgerinnen und Schweizer Bürger. Zu den Gemeindeversammlungen wird mindestens 14 Tage im Voraus eingeladen.
| Rechnung 2025 | Mittwoch, 27. Mai 2026 |
| Budget 2027 | Dienstag, 24. November 2026 |
| Rechnung 2026 | noch offen |