Die AHV-Zweigstelle ist die Schnittstelle zum Sozialversicherungszentrum Thurgau (SVZ). Die Gemeindezweigstelle gibt Anmeldeformulare ab und leitet die kontrollierten Formulare an das Sozialversicherungszentrum Thurgau weiter. Für den Entscheid über den Anspruch auf Versicherungsleistungen ist immer das Sozialversicherungszentrum zuständig.
Für Beratungen und Hilfe beim Ausfüllen der Formulare wird eine telefonische Terminvereinbarung empfohlen.
Merkblätter und Anmeldeformulare zu den folgenden Themen finden Sie auch im Internet unter www.svztg.ch
AHV Alters- und Hinterlassenenversicherung
IV Invalidenversicherung
EO Erwerbsersatzordnung bei Militärdienst, Mutterschaft und Vaterschaft
EL Ergänzungsleistungen zu AHV- und IV-Renten
FAK Familienausgleichskasse
PF Pflegefinanzierung
HE Hilflosenentschädigung
NE Nichterwerbstätige
SE Selbständigerwerbende
Homepage mit weiteren Informationen und Zugang zu den entsprechenden Formularen: