Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank AMICUS registriert werden. Hundehalter müssen der Gemeinde Zu- und Wegzüge, Halterwechsel sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen melden.
Für die Anmeldung eines Hundes benötigen wir folgende Unterlagen:
Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns schriftlich oder via E-Mail an andrea.bikic(at)hefenhofen.ch das Sterbedatum mit.
Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet. Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 80.-/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 160.-/Jahr. Die Rechnung ist zahlbar bis Ende April jedes Jahres bzw. innert 30 Tagen nach Anmeldung.
Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.
Wer einen Hund hält, muss innerhalb eines Jahres nach Anschaffung des Tieres einen Kurs über eine anerkannte praktische Hundeerziehung besuchen
Zuständig ist das Veterinäramt.
Wer einen potentiell gefährlichen Hund (gemäss Art. 7b, Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden) oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Personen, die einen potentiell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen spätestens 10 Tage nach Zuzug beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes und ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.