Kommt der Versicherte seinen Pflichten zur Zahlung der Versicherungsprämien und/oder Selbstbehalte nicht nach, wird der Versicherte auf einer kantonalen Liste erfasst. Personen, die auf der Liste der säumigen Prämienzahler erfasst sind, haben nur noch Anspruch auf Notfallbehandlungen. Siehe auch Kantonale Verordnung §5 ff über die Krankenversicherungspflicht.