Für die Durchführung einer Veranstaltung auf öffentlichem Grund ist eine Bewilligung erforderlich. Das Gesuch muss mindestens vier Wochen vor der Veranstaltung bei der Gemeindeverwaltung eingereicht werden.
Für die Bewilligung sind folgende Angaben notwendig:
Art der Veranstaltung, Ort, Datum, Dauer sowie Aufbauten und Einrichtungen. Sollte die Absicht bestehen, Lautsprecher- und Verstärkeranlagen oder Laserstrahlen zu benützen, ist auch dies bei Gesucheingabe bekannt zu geben. Für die Bewilligungserteilung werden Gebühren erhoben. Beachten Sie auch, dass die Abgabe von gebranntem Alkohol der Gastronomiegesetzgebung untersteht und demgemäss bewilligt werden muss, zudem werden separate Gebühren fällig.
Auch die Nutzung des öffentlichen Grundes für den Betrieb von Aussengastronomie oder das Aufstellen von Werbeständern und Warenauslagen (gesteigerter Gemeingebrauch) ist gemäss §34 des Gesetzes über Strassen und Wege bewilligungspflichtig.