Pikettnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten): +41 71 410 11 38
Benachrichtigen Sie auf jeden Fall zuerst ihren Hausarzt. Sollte er zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfahren Sie über seinen Telefonbeantworter, wer die zuständige Stellvertretung ist.
Der Todesfall wird beim Bestattungsamt angezeigt. Dort werden organisatorische Fragen erörtert, wie:
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tod geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.
In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser auch in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tod. Sie wird auf dem Bestattungsamt hinterlegt.