Kantonale Ausweisstelle

Schweizer Pass

Wie beantragen Sie einen Pass oder das Kombi-Angebot (Pass und Identitätskarte)?

Gesuchstellende können vor der zwingenden persönlichen Vorsprache ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:

  • Über das Internet mittels folgendem Link: Passantrag
    Auf diesem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst werden.
  • Der Antrag kann telefonisch gestellt werden

Auf den Passantrag hin erhalten Sie einen Termin beim kantonalen Passbüro, bei dem ein Foto erstellt wird und die biometrischen Daten erfasst werden. Ein Foto muss nicht mehr mitgebracht werden. Es wird geraten, einen Passantrag frühzeitig zu stellen, da die Termine beim kantonalen Passbüro stark ausgebucht sind. Ausserdem haben Anträge per Internet oder Telefon den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragsstellenden Person erledigen kann und ermöglichen somit ein effizientes Verfahren.

Unterlagen zum Termin

  • alte Ausweise
  • bei Diebstahl oder Verlust: polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle. (Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig) Eine Verlustmeldung ist auch dann notwendig, wenn der Ausweis nicht mehr gültig ist.
  • bei Änderung der persönlichen Daten: zivilstandsamtliches Dokument
  • bei Anträgen für Kinder: Verheiratete Paare erbringen ein schriftliches Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil), getrennte / geschiedene Paare den Sorgerechtsentscheid des Gerichts oder bei unverheirateten Paaren die amtliche Sorgerechtsregelung.

 

Kantonale Ausweisstelle

Erfassungszentrum Weinfelden
Bahnhofstrasse 12
8570 Weinfelden 

 

Tel: 058 345 13 80
E-Mail: ausweisstelle(at)tg.ch
 

Kantonale Ausweisstelle

Erfassungszentrum Frauenfeld

Haus am Bahnhof

Bahnhofplatz 65

8510 Frauenfeld

 

Tel: 058 345 13 70

E-Mail: ausweisefrauenfeld(at)tg.ch

 

Homepage: www.passbuero.tg.ch

 

    Identitätskarte

    Identitätskarten bei der Gemeindeverwaltung

    Für die Beantragung einer Identitätskarte ist das persönliche Erscheinen am Schalter des Einwohneramts unerlässlich. Kinder und unmündige Personen sind durch die sorge- oder vormundschaftsberechtigte Person zu begleiten. Die Begleitperson eines Bevormundeten muss sich mit einer entsprechenden Vollmacht ausweisen können. Zwingend notwendig ist bei Anträgen für Kinder von Unverheirateten, getrennt Lebenden oder geschiedenen Eltern, das schriftliche Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person vorzuweisen. (Einwilligungserklärung) Bei Trennungen oder Scheidungen ist der Sorgerechtsentscheid des Gerichtes vorzulegen. Bei nicht verheirateten Paaren ist eine amtliche Sorgerechtsregelung mitzubringen.

    Unterlagen zum Identitätskartenantrag auf der Gemeinde

    • Alte Identitätskarte
    • Aktuelles Passfoto gemäss den Kriterien des Bundesamt für Polizei. Es ist auch möglich, ein Passfoto vorab per Mail an  zuzustellen.
    • Einwilligungserklärung sorgeberechtige Personen
    • Sorgerechtsentscheide/Sorgerechtsregelungen
    • Bei Verlust der Identitätskarte: Verlustanzeige einer schweizerischen Polizeistelle

     

    Gültigkeit der Schweizer Ausweise

    Pass:

    bis zum 18. Altersjahr:    5 Jahre
    ab dem 18. Altersjahr:  10 Jahre

    Der provisorische Pass wird unabhängig vom Alter für ein 1 Jahr ausgestellt. 

    Identitätskarte:

    bis zum 18. Altersjahr:    5 Jahre
    ab dem 18. Altersjahr:  10 Jahre

     

    Kosten der Schweizer Ausweise

    Pass:

    für Erwachsene:                                             Fr. 145.00
    im Kombiangebot (mit Identitätskarte): Fr. 158.00

    für Kinder und Jugendliche:                       Fr.   65.00
    im Kombiangebot (mit Identitätskarte): Fr.   78.00

     

    Identitätskarte:

    für Erwachsene:                                       Fr.   70.00
    für Kinder und Jugendliche:                 Fr.   35.00

     

    Kontakt

    Brüschwil
    Amriswilerstrasse 30
    8580 Hefenhofen
    Telefon: +41 71 411 12 56

    gemeinde(at)hefenhofen.ch

     

    Gerne können Sie auch einen Termin ausserhalb

    unseren regulären Öffnungszeiten vereinbaren -

    kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.

    Reguläre Öffnungszeiten

    Montag – Mittwoch                 08.00 – 11.30 Uhr 
    Donnerstag                               08.00 – 11.30 Uhr

                                                         14.00 - 18.00 Uhr
    Freitag                                        08.00 – 13.00 Uhr (durchgehend)