Am Dienstag, 29. Oktober 2024 wurde die Bevölkerung von Hefenhofen an einem umfassenden Informationsanlass über den aktuellen Planungsstand für einen Gestaltungsplan im Gebiet Striitholz informiert. In einem umfassenden Prozess wurde über einen Zeitraum von über 2 Jahren die notwendigen Grundlagen erarbeitet.
Zweck des Gestaltungsplan besteht darin, «eine haushälterische, qualitativ hochstehende und gut an die ortsbaulichen Gegebenheiten angepasste Bebauung sowie eine gute Umgebungsgestaltung im Einklang mit dem Prinzip der "Schwammstadt" zu gewährleisten. Zudem werden eine zweckmässige Erschliessung und eine flächensparende Parkierung gesichert sowie eine umweltschonende Wärmeversorgung angestrebt.»
Mitwirkung
Die Bevölkerung ist aufgefordert sich mit den präsentierten Planungsunterlagen auseinander zu setzen. Gleichzeitig mit der Präsentation ist die Mitwirkung durch die Bevölkerung gestartet. Unterlagen finden sie unterhalb dieses Textes.
Mitwirkungsfrist: 29. Oktober bis 20. Dezember 2024
Auflageort: Bauverwaltung Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, 8580 Hefenhofen
Sie sind eingeladen in den Gestaltungsplanentwurf Einsicht zu nehmen und Ihre Anregungen einzubringen. Zum Entwurf kann sich jedermann äussern. Eingaben sind innerhalb der Mitwirkungsfrist schriftlich (§ 2 PBV) an die Gemeinde Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, 8580 Hefenhofen, zu richten.
Unterlagen:
Die Thurgauer Denkmalpflege richtet sich neu aus. Künftig gilt: Weniger ist mehr.
Statt alle älteren Gebäude schützen wir gezielt die Schätze unseres Kantons. Dazu erstellen wir das «Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte» (IDEGO). Gerne laden wir Sie zu einer Rückmeldung zu diesem Inventar ein!
Im Rahmen des am 10. Januar 2024 vom Grossen Rat zur Kenntnis genommenen Konzepts zur Neuausrichtung der Denkmalpflege wird das bisherige «Hinweisinventar Bauten» überarbeitet und in ein reduziertes Inventar der erhaltenswerten und geschützten Objekte (IDEGO) überführt.
Die fachliche Überarbeitung der Politischen Gemeinden im Bezirk Arbon ist abgeschlossen und der Entwurf des IDEGO wird einem öffentlichen Mitwirkungsverfahren unterzogen (im Sinne von § 9 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Thurgau). Die Mitwirkung findet über das Online Tool «https://e-vernehmlassungen.tg.ch/de/idego-bezirk-arbon/participant» (aktiv ab 7.10.24) statt. Das IDEGO liegt auch bei den Gemeinden während den Büro-Öffnungszeiten öffentlich auf.
Dauer der Auflage:
07. Oktober 2024 bis 14. Februar 2025
Unterlagen:
Weitere Informationen zur Neuausrichtung, zum IDEGO und Mitwirkungsverfahren finden Sie im Internet unter www.denkmalpflege.tg.ch. Für Fragen zur Mitwirkung betreibt das Amt für Denkmalpflege eine «Hotline»: 058 345 60 30 (Montag 8:00–12:00 Uhr, Dienstag 8:00–12:00 Uhr, Mittwoch 13:30–17:00 Uhr).
Link zu den Informationen und Unterlagen: https://denkmalpflege.tg.ch/amt/neuausrichtung-denkmalpflege/e-mitwirkung-idego.html/16538
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahme das Online Tool «e-Vernehmlassungen». Stellungnahmen, die nicht auf diesem Weg erfasst werden können, sind per Post zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Denkmalpflege, Ringstrasse 16, Inventarisation, 8510 Frauenfeld, Vermerk «Mitwirkung IDEGO». Ihre Eingabe muss bis zum 14. Februar 2025 an das Amt für Denkmalpflege zugestellt werden.
Frauenfeld, September 2024 Departement für Bau und Umwelt
Verkehrsanordnung (Einwendungsverfahren)
Gemeinde, Ort: Hefenhofen
Strasse, Weg: Hamisfeld
Antragsteller: Gemeinderat
Auflage: 22.11.2024 bis 11.12.2024
Anordnung: Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h, Ortstafel, Höchstgeschwindigkeit 50 km/h
Mit Eingabe vom 11. November 2024 beantragt der Gemeinderat dem Departement für Bau und Umwelt den Erlass folgender Verkehrsanordnung:
Die Signale 2.59.1 / 2.59.2 "Beginn und Ende Zonenhöchstgeschwindigkeit 30 km/h" und allfällige weitere Massnahmen, 4.29 / 4.30 "Ortsbeginn und Ortsende auf Nebenstrassen" und 2.30.1 / 2.53.1 "Beginn und Ende Höchstgeschwindigkeit 50 km/h generell" gemäss Situationsplan vom 03. Oktober 2024.
Der Situationsplan kann bei der Gemeinde Hefenhofen eingesehen werden.
Hinweis: Zum Entwurf können innert 20 Tagen ab Publikation beim Departement für Bau und Umwelt, Rechtsdienst, Promenade, 8510 Frauenfeld schriftliche Einwendungen eingereicht werden. Das Einwendungsverfahren ist kein förmliches Einspracheverfahren. Es dient der allseitigen Information, wobei kein Einspracheentscheid ergeht.
Unterlagen: Plan Verkehrsanordnung