Politische Gemeinde Hefenhofen
Öffentliche Bekanntmachung
Gestützt auf Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG; SR 700) und § 28 des Planungs- und Baugesetzes (PBG; RB 700) wird der
Kantonale Richtplan, Teilrevision 2022 / 2023
(Entwurf März 2023)
Öffentlich bekannt gemacht.
Auflageort: Gemeine Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, Brüschwil, 8580 Hefenhofen
Dauer der Auflage: 08. Mai 2023 bis 09. September 2023
Zeiten: Montag bis Mittwoch von 08.00 bis 11.30 Uhr, Donnerstag von 08.00 bis 11.30 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 08.00 Uhr bis 13.00 Uhr
Der Richtplabnentwurf (Stand: März 2023) kann zusammen mit dem begleitenden Bericht auch im Internet eingesehen werden (www.raumentwicklung.tg.ch); Öffentliche Bekanntmachung Teilrevision kantonaler Richtplan 2022/2023).
Das Vernehmlassungsverfahren wird mit dem Online-Tool "e-Vernehmlassungen" durchgeführt. Damit kann die Stellungnahme papierlos, einfach und auf Wunsch gemeinsam im Team erfasst und übermittelt werden. Die digitale Erfassung erleichtert nicht nur die Teilnahme am Mitwirkungsverfahren, sondern trägt auch zu einer effizienten Auswertung der eingereichten Stellungnahmen bei. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls im Internet (vgl. oben).
Alle sind eingeladen, sich innerhalb der Auflagefrist zum vorliegenden Entwurf zu äussern.
Bitte benützen Sie für Ihre Stellungnahme das Online Tool "e-Vernehmlassungen".
Stellungnahmen, die nicht im Online Tool "e-Vernehmlassungen" erfasst werden können, sind zu richten an: Kanton Thurgau, Amt für Raumentwicklung, Verwaltungsgebäude, Promenade, 8510 Frauenfeld.
Brüschwil, 08.05.2023 der Gemeinderat