Gestützt auf § 34 des kantonalen Gesetzes über den Wasserbau und den Schutz vor gravitativen Naturgefahren (WBSNG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2026 folgende öffentliche Auflage:
Gewässerraumlinien und Gewässerraumverzicht an den Fliessgewässern im Gemeindegebiet Hefenhofen
Frist und Ort
Die Auflage findet vom Freitag, 29. Mai bis Mittwoch, 17 Juni 2026 in der Gemeindeverwaltung Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, Brüschwil, 8580 Hefenhofen (während den Schalteröffnungszeiten) statt. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen während der Auflagefrist auf der Homepage der Gemeinde www.hefenhofen.ch aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne oder die zugehörigen Vorschriften berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben.
Einsprachen sind an den Gemeinderat Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, Brüschwil, 8580 Hefenhofen zu richten.
Einsicht Unterlagen: Unterlagen Gewässerraumlinien und Gewässerraumverzicht
Bauherr : Beugger-Barbitta Maria und Roger, Dozwilerstrasse 12, 8580 Hefenhofen
Grundeigentümer : Beugger-Barbitta Maria und Roger, Dozwilerstrasse 12, 8580 Hefenhofen
Projektverfasser/ in : Beugger-Barbitta Maria und Roger, Dozwilerstrasse 12, 8580 Hefenhofen
Bauvorhaben : Nachträgliches Baugesuch Terrasse Scheune Süd inkl. Pergola, Terrasse Haus Süd Pool inkl. Sitzplatz, Kiesplatz Nord Autoabstellplatz, Pergola, Gartenhaus, Hühnerhaus, Pavillon, Zirkuswagen, Gerätehaus auf Carport, Eingangstreppen, Parzelle 325 Umnutzung Kiesplatz, diverse Kleinstallungen, Bachlauf, Teiche, Gewächshaus, Wege Holzstämme
Parz.-Nr./Ort : 4 und 528, Dozwilerstrasse 12, 8580 Hefenhofen
Bauauflage : 29.05.2026 bis 17.06.2026, Gemeindekanzlei, Amriswilerstrasse 30, Brüschwil, 8580 Hefenhofen
Einsprachen : Während der Auflagefrist an den Gemeinderat Hefenhofen
Das Baugesuch kann auf der Homepage der Gemeinde Hefenhofen oder während den Öffnungszeiten eingesehen werden.
Gesuchsunterlagen zur Einsicht: Beschreibung, Pläne
Politische Gemeinde Hefenhofen
Öffentliche Auflage
Gestützt auf §§ 29 ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erfolgt gemäss Beschluss des Gemeinderates vom 11.05.2026 folgende öffentliche Auflage:
Aufhebung Baulinienplan Chatzerüti (RRB Nr. 2130 vom 06.12.1983)
Aufhebung Baulinienplan längs Staatsstrasse Hatswil-Ost
(RRB Nr. 2130 vom 06.12.1983)
Aufhebung Baulinienplan längs Staatstrasse und Schuelbach Hatswil-Mitte
(RRB Nr. 2130 vom 06.12.1983)
Aufhebung Gestaltungsplan Moos-Hefenhofen (RRB Nr. 589 vom 15.04.1986)
Änderung Baulinienplan Bildungsstätte / Säge
(DBU Entscheid Nr. 76 vom 24.10.2011)
Änderung Baulinienplan Brüschwilerbach
(DBU-Entscheid Nr. 140 vom 05.06.1998)
Baulinienplan Schuelbach Hatswil (neu)
Frist und Ort
Die Auflage findet vom Freitag, 29. Mai bis Mittwoch, 17. Juni 2026 in der Gemeindekanzlei Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, Brüschwil, 8580 Hefenhofen, während der Schalteröffnungszeiten statt. Zusätzlich sind sämtliche Unterlagen während der Auflagefrist auf der Webseite der Gemeinde www.hefenhofen.ch aufgeschaltet.
Rechtsmittel
Wer durch die aufgelegten Pläne berührt ist und ein schutzwürdiges Interesse hat, kann während der Auflagefrist schriftlich und begründet Einsprache erheben. Einsprachen sind an den Gemeinderat Hefenhofen, Amriswilerstrasse 30, Brüschwil, 8580 Hefenhofen zu richten.
Unterlagen zur Einsicht: Baulinien