Regioneneinteilung der KESB
Regioneneinteilung der KESB
Die interdisziplinär zusammengesetzten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stellen sowohl den Schutz von Erwachsenen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen, weil sie beispielsweise geistig oder psychisch beeinträchtigt sind, als auch das Wohl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können.
In jedem der fünf Bezirke des Kantons Thurgau befindet sich eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:
Geografisch ist jede der fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Einwohnerinnen und Einwohner der zum jeweiligen Bezirk gehörenden Gemeinden zuständig.
Informationen zum Aufgabengebiet sowie weitere Links und Hilfestellungen finden sie hier.