Regioneneinteilung der KESB

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die interdisziplinär zusammengesetzten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stellen sowohl den Schutz von Erwachsenen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen, weil sie beispielsweise geistig oder psychisch beeinträchtigt sind, als auch das Wohl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können.

In jedem der fünf Bezirke des Kantons Thurgau befindet sich eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:

Geografisch ist jede der fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Einwohnerinnen und Einwohner der zum jeweiligen Bezirk gehörenden Gemeinden zuständig.

Informationen zum Aufgabengebiet sowie weitere Links und Hilfestellungen finden sie hier.

Kontakt

Brüschwil
Amriswilerstrasse 30
8580 Hefenhofen
Telefon: +41 71 411 12 56

gemeinde(at)hefenhofen.ch

 

Gerne können Sie auch einen Termin ausserhalb

unseren regulären Öffnungszeiten vereinbaren -

kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.

Reguläre Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch                 08.00 – 11.30 Uhr 
Donnerstag                               08.00 – 11.30 Uhr

                                                     14.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                        08.00 – 13.00 Uhr (durchgehend)