Regioneneinteilung der KESB

Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde

Die interdisziplinär zusammengesetzten Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden stellen sowohl den Schutz von Erwachsenen sicher, die nicht in der Lage sind, die für sie notwendige Unterstützung einzuholen, weil sie beispielsweise geistig oder psychisch beeinträchtigt sind, als auch das Wohl von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich nicht um sie kümmern können.

In jedem der fünf Bezirke des Kantons Thurgau befindet sich eine Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde:

Geografisch ist jede der fünf Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden für die Einwohnerinnen und Einwohner der zum jeweiligen Bezirk gehörenden Gemeinden zuständig.

Informationen zum Aufgabengebiet sowie weitere Links und Hilfestellungen finden sie hier.

Kontakt

Brüschwil
Amriswilerstrasse 30
8580 Hefenhofen

Telefon: +41 71 411 12 56
Telefax: +41 71 411 68 56

gemeinde(at)hefenhofen.ch

Reguläre Öffnungszeiten

 

Montag – Mittwoch                 08.00 – 11.30 Uhr 

Donnerstag                               08.00 – 11.30 Uhr

                                                     14.00 - 18.00 Uhr

Freitag                                        08.00 – 13.00 Uhr (durchgehend)