Die Gemeindekanzlei beglaubigt für Sie Kopien und Unterschriften.
Für Beglaubigungen von Kopien erstellt das Einwohneramt ab dem Original Kopien und beglaubigt diese. Für die Kopienbeglaubigung fallen Gebühren an.
Für Beglaubigungen von Unterschriften legt die gesuchstellende Person die Originaldokumente vor. Die persönlich zu leistende Unterschrift darf erst in Gegenwart der Amtsperson erfolgen. Zwecks Identitätsprüfung müssen ein Pass oder eine Identitätskarte vorgezeigt werden.
Für die Unterschriften-Beglaubigung fallen Gebühren an.