Im Januar erhalten alle steuerpflichtigen Personen die neuen Steuerformulare per Post. Für das Ausfüllen der Steuererklärung verweisen wir Sie auf die Wegleitung. Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind jeweils gelb markiert. Die Steuererklärungssoftware eFisc ist auf der Homepage der Kantonalen Steuerverwaltung Thurgau als kostenloser Download verfügbar.
Möchten Sie Ihre Steuererklärung elektronisch übermitteln? Dann beachten Sie bitte die Hinweise zur elektronischen Datenübermittlung der Steuererklärung, welche Sie zusammen mit den Steuerformularen erhalten haben. Zudem bitten wir Sie, das Originalformular „Steuererklärung“ zusammen mit der unterzeichneten Quittung und allen üblichen Belegen zur Steuererklärung dem Steueramt Hefenhofen einzureichen.
Jeweils bis am 30. April läuft die Frist zur Einreichung der Steuererklärung. Falls Sie die Frist nicht einhalten können, reichen Sie ein Gesuch zur Fristverlängerung beim Steueramt ein. In Ausnahmefällen kann eine Fristerstreckung gewährt werden.