Steuerauskünfte werden nur der steuerpflichtigen Person selbst sowie deren Vertreter (schriftliche Vollmacht muss vorhanden sein) gegeben. Bei gemeinsam steuerpflichtigen Personen erhält jede Person auch alleine die gewünschten Auskünfte (Ehegatten, Partnerinnen/Partner in eingetragener Partnerschaft). Damit am Schalter die Auskünfte erteilt werden können, hat sich die entsprechende Person auszuweisen (z.B. mit Pass, Identitätskarte oder Ausländerausweis).