Heimatscheine
Die Hinterlegung von Schriften (Heimatscheinen) diente den Einwohnerdiensten bis anhin als Grundlage für die Erfassung eines Hauptwohnsitzes einer Person. Seit dem 01. Januar 2024 entfällt die Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen im Kanton Thurgau. Die betreffende Einwohnerregisterverordnung wurde angepasst. Dies wurde aufgrund der Digitalisierung möglich. Die Thurgauer Gemeinden können die benötigten Daten nun direkt beim Zivilstandsregister INFOSTAR abfragen.
Was bedeutet dies für die Gemeinde Hefenhofen:
Wir haben bereits begonnen unser Depot aufzulösen, einen Teil der Heimatscheine konnten wir mit der ARA Rechnung verschicken. Die restlichen Heimatscheine werden in den nächsten Wochen und Monaten an Sie verschickt werden.
Gerne dürfen Sie auch persönlich bei uns am Schalter vorbeikommen und Ihren Heimatschein abholen.
Bitte beachten Sie:
Die ausgehändigten Heimatscheine sollten zu Hause aufbewahrt werden. Einige Gemeinden (ausserhalb des Kantons Thurgau) verlangen nach wie vor die Hinterlegung oder zumindest das Vorweisen des originalen Heimatscheins. Das Wegfallen der Hinterlegungspflicht von Heimatscheinen hat nichts mit der persönlichen Meldepflicht zu tun. Nach wie vor sind Sie gesetzlich verpflichtet, jeden Umzug innert 14 Tagen den zuständigen Einwohnerdiensten zu melden. Für die Ausstellung neuer Heimatscheine ist das Zivilstandsamt der Heimatgemeinde zuständig. Solange die Hinterlegungspflicht nicht in allen Schweizer Kantonen aufgehoben wird, wird das Zivilstandsamt noch Heimatscheine anbieten.
Bei Fragen können Sie sich gerne unsere Einwohnerkontrollstelle wenden.