Hundekontrolle

Dienstleistungen

  • Hunderegistrierung
  • Hundesteuer
  • Mutationsmeldungen

Hunde müssen spätestens drei Monate nach der Geburt, spätestens aber vor Weitergabe an einen neuen Hundehalter, vom Tierarzt mit einem Mikrochip gekennzeichnet und in der Heimtierdatenbank AMICUS registriert werden. Hundehalter müssen der Gemeinde Zu- und Wegzüge, Halterwechsel sowie den Tod ihres Hundes innert 30 Tagen melden.

Kontakt

Andrea Bikic
Leiterin Einwohneramt & AHV-Zweigstelle

Weiterführende Informationen

Für die Anmeldung eines Hundes benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Vollständig ausgefülltes Anmeldeformular
  • Heimtierpass
  • Haftpflichtversicherung
  • Sachkundennachweis

Wenn Sie wegziehen, erwähnen Sie bitte die Hundehaltung, damit wir diese Mutation gleichzeitig vornehmen können. Wenn Ihr Hund stirbt, teilen Sie uns schriftlich oder via E-Mail an bettina.ferreiro(at)hefenhofen.ch das Sterbedatum mit.

Hundesteuer

Die Hundesteuer wird für die nötige Infrastruktur in der Gemeinde verwendet. Sie beträgt für den ersten Hund Fr. 80.-/Jahr und für jeden weiteren Hund im gleichen Haushalt Fr. 160.-/Jahr. Die Rechnung ist zahlbar bis Ende April jedes Jahres bzw. innert 30 Tagen nach Anmeldung.

Haftpflichtversicherung:

Wer einen Hund hält, muss eine Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 3 Mio. Franken abgeschlossen haben.

Hundeausbildung/Sachkundennachweis

Nachdem per 31.12.2016 die Bestimmungen des Bundes zur Ausbildungspflicht für Hundehalter aufgehoben wurden, gilt seit 1. Januar 2017 wieder das kantonale Recht. Dieses besagt, dass Hunde mit einem Erwachsenengewicht über 15 Kilogramm innerhalb eines Jahres nach Anschaffung einen anerkannten praktischen Hundeerziehungskurs besuchen müssen. Dieser Kurs umfasst mindestens 10 Lektionen mit Lerninhalten wie Leinenführigkeit, allgemeinem Gehorsam und Verhalten in der Umwelt.

Bewilligungspflicht potenziell gefährlicher Hunde:

Zuständig ist das Veterinäramt.

Wer einen potentiell gefährlichen Hund (gemäss Art. 7b, Verordnung des Regierungsrates über das Halten von Hunden) oder einen Hund aus einer Kreuzung mit einem potentiell gefährlichen Hund im Kantonsgebiet halten oder ausführen will, benötigt eine kantonale Bewilligung. Personen, die einen potentiell gefährlichen Hund halten und im Kanton Thurgau ihren neuen Wohnsitz nehmen wollen, müssen spätestens 10 Tage nach Zuzug beim Veterinäramt ein Bewilligungsgesuch einreichen. Die Bewilligung basiert auf einer Beurteilung der Wesenssicherheit des Hundes und ist weder auf eine andere Person noch auf einen anderen Hund übertragbar.

Weitere Links

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Anmeldung Hund
Information für Hundehalter

Kontakt

Brüschwil
Amriswilerstrasse 30
8580 Hefenhofen
Telefon: +41 71 411 12 56

gemeinde(at)hefenhofen.ch

 

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Reguläre Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch                 08.00 – 11.30 Uhr 
Donnerstag                               08.00 – 11.30 Uhr

                                                     14.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                        08.00 – 13.00 Uhr (durchgehend)