Wahlen und Abstimmungen

Entscheiden Sie mit!

Abstimmungsmöglichkeiten

Für Ihre Stimmabgabe bei Wahlen und Abstimmungen stehen Ihnen die folgenden Möglichkeiten zur Verfügung:

1. Briefliche Stimmabgabe

Die briefliche Stimmabgabe ist ab Zustellung des Stimmmaterials zulässig. Im gleichen Haushalt lebende Ehegatten oder Personen in eingetragener Partnerschaft können sich an der Urne oder bei der vorzeitigen Stimmabgabe gegenseitig vertreten. Bei der brieflichen Stimmabgabe ist folgendes zu beachten:

  • Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte Stimmcuvert oder in ein privates Cuvert.
  • Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis auf der Vorderseite.
  • Legen Sie das verschlossene Stimmzettelcouvert und den unterschriebenen Stimmrechtsausweis in den Briefumschlag, in welchem Sie das Stimmmaterial erhalten haben. Ein Briefumschlag darf nur das Material einer Person enthalten. Die Stimme muss bis zur Schliessung der Urnen eingetroffen sein.

Das Fenstercuvert kann

  • frankiert der Post übergeben werden
  • in den Briefkasten der Gemeindeverwaltung eingeworfen werden
  • an der Urne abgegeben werden

Die briefliche Stimmabgabe ist ungültig, wenn:

  • die Unterschrift auf dem Stimmrechtsausweis fehlt
  • das Stimmzettelcouvert nicht verschlossen ist
  • sich die Stimmzettel nicht im Stimmzettelcouvert befinden
  • sich im Stimmzettelcouvert mehrere gleiche Stimmzettel befinden
  • der Stimmzettel nicht handschriftlich ausgefüllt ist
  • der Stimmzettel ehrverletzende Anmerkungen aufweist
  • Stimmzettel und Stimmrechtsausweis im gleichen Couvert (Stimmzettelcouvert) verpackt sind

2. Vorzeitige Stimmabgabe

Die persönliche vorzeitige Stimmabgabe ist jeweils eine Woche vor dem Abstimmungswochenende von Montag bis Freitag während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten beim Stimmregisterführer (Einwohneramt) möglich.

3. Persönliche Stimmabgabe an der Urne

  • Die Stimmberechtigten müssen an der Urne persönlich stimmen. Eine Stellvertretung ist zulässig.
  • Das Abstimmungslokal der Gemeinde Hefenhofen befindet sich in der Mehrzweckhalle Sonnenberg sowie im ehemaligen Schulhaus Hatswil.

4. Abstimmungs- und Wahllokale:

  • Mehrzweckhalle Sonnenberg: Jeweils Sonntags von 10.00 bis 11.00 Uhr
  • Ehemaliges Schulhaus Hatswil: Jeweils Sonntags von 10.00 bis 11.00 Uhr

 

Kontakt

Brüschwil
Amriswilerstrasse 30
8580 Hefenhofen
Telefon: +41 71 411 12 56

gemeinde(at)hefenhofen.ch

 

Gerne können Sie auch einen Termin ausserhalb

unseren regulären Öffnungszeiten vereinbaren -

kontaktieren Sie uns per E-Mail oder telefonisch.

Reguläre Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch                 08.00 – 11.30 Uhr 
Donnerstag                               08.00 – 11.30 Uhr

                                                     14.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                        08.00 – 13.00 Uhr (durchgehend)