Adressauskünfte

Das Einwohneramt registriert und verwaltet Personendaten im Einwohnerregister und erteilt unter bestimmten Voraussetzungen daraus Adressauskünfte.

Das Einwohneramt erstellt auf Anfrage Adressauskünfte aus dem Einwohnerregister. Die Auskunftserteilung ist gesetzlich eingeschränkt. Das Kantonale Gesetz über den Datenschutz (170.7) und die dazugehörende Verordnung (170.71) definieren das Auskunftsrecht. Grundsätzlich ist ein glaubhaftes Interesse nachzuweisen, weswegen die Daten aus dem Einwohnerregister benötigt werden.

Es werden folgende Daten bekannt gegeben:

  • Name und Vorname
  • aktuelle Adresse
  • Ort und Datum des Zuzuges
  • Ort und Datum des Wegzuges

Adressauskünfte sind kostenpflichtig gemäss dem geltenden Gebührentarif.

Kontakt

Brüschwil
Amriswilerstrasse 30
8580 Hefenhofen
Telefon: +41 71 411 12 56

gemeinde(at)hefenhofen.ch

 

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Reguläre Öffnungszeiten

Montag – Mittwoch                 08.00 – 11.30 Uhr 
Donnerstag                               08.00 – 11.30 Uhr

                                                     14.00 - 18.00 Uhr
Freitag                                        08.00 – 13.00 Uhr (durchgehend)