Eine Beistandschaft dient dazu, das Wohl und den Schutz einer hilfsbedürftigen Person sicherzustellen.
Die BBO arbeitet gemäss Auftrag der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden. Diese definieren die benötigten Hilfestellungen. Der Beistand / die Beiständin leistet Hilfe bei persönlichen Problemen. Dabei steht die Förderung der Interessen der Betroffenen im Vordergrund. Die Hilfeleistung erfolgt mit dem Ziel, eine möglichst grosse Selbständigkeit zu erhalten. Beratung und Betreuung geschehen in vielfältigen und unterschiedlich intensiven Formen immer unter Wahrung des persönlichen Respekts und der Menschenwürde.
Berufsbeistandschaft Oberthurgau
Bucherstrasse 2
9322 Egnach
Telefon: 071 466 33 11
Homepage: http://www.bbotg.ch/
Die BBO ist als Verein organisiert.
7 Gemeinden aus dem Bezirk Arbon und 3 Gemeinden aus dem Bezirk Kreuzlingen sind Mitglied des Vereins.