Ersatzwahl Mitglied Wahlbüro (Urnenoffiziant/-in)
Öffentliche Bekanntmachung
Der Gemeinderat hat die Durchführung der
Ersatzwahl eines Mitglieds des Wahlbüros (Urnenoffiziant/-in)
der Politischen Gemeinde Hefenhofen für die Amtsdauer 2023 – 2027 auf den 22. September 2024 angesetzt.
Gestützt auf das Gesetz über das Stimm- und Wahlrecht § 36 sind Vorschläge zur Aufnahme in die Namensliste, welche zusammen mit dem amtlichen Wahlzettel abgegeben wird, bis spätestens Montag, 29. Juli 2024, der Gemeindekanzlei Hefenhofen einzureichen. Die entsprechenden Formulare können ebenfalls bei der Gemeindekanzlei bezogen werden.
Die Vorgeschlagenen sind gemäss § 37 des Gesetzes über das Stimm- und Wahlrecht mit Namen, Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum, Heimatort, Beruf und Wohnadresse sowie gegebenen falls mit der Parteizugehörigkeit zu bezeichnen. Wahlvorschläge sind von den Vorgeschlagenen selbst mit ihrer Unterschrift zu bestätigen und von mindestens zehn in Hefenhofen wohnhaften anderen Stimmberechtigten zu unterzeichnen. Die Unterschriften können nicht zurückgezogen werden.
Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 24. November 2024 statt.
Die Mitglieder des Wahlbüros können in stiller Wahl gewählt werden, sofern so viele Vorschläge eingehen wie Mandate zu besetzen sind.
Der Gemeinderat Hefenhofen