Neue Pässe beim kantonalen Passbüro
Seit 1. März 2010 werden nur noch Pässe mit biometrischen Daten (Pass 10) aus- gestellt. Der neue Pass 10 erfüllt die internationalen Anforderungen und berechtigt, wie schon der Pass 06, zur visumsfreien Reise in und durch die USA.
Pass 03 und 06
Der Pass 03 berechtigt zur visumsfreien Reise in und durch die USA, sofern er vor dem 26. Oktober 2006 ausgestellt wurde. Die bisherigen Passmodelle bleiben bis zum Ende ihrer Laufzeit gültig.
Adresse und Ereichbarkeit der Ausweisstelle
Passbüro Biometrie Kanton Thurgau Kundentelefon: 058 345 13 80
Bahnhofstrasse 12 Fax: 058 345 13 81
Postfach 240 E-Mail:ausweisstelle@tg.ch
8570 Weinfelden Homepage: www.passbuero.tg.ch
Öffnungszeiten:
Montag- Freitag 08.00 - 12.00 Uhr / 13.30 - 17.00 Uhr
Antrag beim kantonalen Passbüro
Gesuchstellende können vor der zwingenden persönlichen Vorsprache ihre Personendaten für den Pass 10 oder das Kombiangebot mittels folgender Möglichkeiten dem Passbüro einreichen:
- Über das Internet mittels folgendem Link: Passantrag
Auf diesem elektronischen Formular müssen die notwendigen Angaben erfasst
werden.
- Der Antrag kann telefonisch unter folgenden Nummer gestellt werden
Tel.: 058 345 13 80
Auf den Passantrag hin erhalten Sie einen Termin beim kantonalen Passbüro, bei dem ein Foto erstellt wird und die biometrischen Daten erfasst werden. Ein Foto muss nicht mehr mitgebracht werden. Es wird geraten, einen Passantrag frühzeitig zu stellen, da die Termine beim kantonalen Passbüro stark ausgebucht sind. Ausserdem haben Anträge per Internet oder Telefon den Vorteil, dass das Passbüro die Überprüfung der Personendaten und der Ausweisberechtigung schon vor dem persönlichen Erscheinen der antragsstellenden Person erledigen kann und ermöglichen somit ein effizientes Verfahren.
Unterlagen zum Termin
- alte Ausweise
- Meldebescheinigung (Schriftenempfangsschein)
- falls Meldebescheinigung nicht mehr vorhanden: Wohnsitzbescheinigung (kostenpflichtig)
- bei Diebstahl oder Verlust: polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer Polizeidienststelle (Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig)
- bei Anträgen für Kinder: Verheiratete Paare erbringen ein schriftliches Einverständnis der zweiten sorgeberechtigten Person (anderer Elternteil), getrennte / geschiedene Paare denSorgerechtsentscheid des Gerichts oder bei unverheirateten Paaren die amtliche Sorgerechtsregelung
   
Identitätskarten bei der Gemeindeverwaltung
Identitätskarten können Sie weiterhin direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Dabei ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Gemeindekanzlei unerlässlich. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Antragsformular zusätzlich durch einen Elternteil zu unterzeichnen.
Unterlagen zum Identitätskartenantrag auf der Gemeinde
• ein Passfoto (Frontansicht, schwarzweiss oder farbig, nicht älter als ein Jahr)
Fotomustertafel für ein gültiges Passfoto
• früher ausgestellte Identitätskarte
• bei Diebstahl oder Verlust: polizeiliche Verlustmeldung einer Schweizer
Polizeidienststelle (Verlustrapporte aus dem Ausland sind nicht zulässig)
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