Pass und ID
 
     

Gebühren und Gültigkeit

Ausweisverlust


   
     
     

 

 

 

     

Neue Pässe beim kantonalen Passbüro

Seit 1. März  2010 werden nur noch Pässe mit biometrischen Daten (Pass 10) aus- gestellt. Der neue Pass hat eine Gültigkeitsdauer für Erwachsene von 10 Jahren und für Kinder und Jugendliche von 5 Jahren. Die Schweizer Pässe können nicht mehr bei der Gemeindeverwaltung beantragt werden. Ein Passantrag kann gestellt werden unter der Telefonnummer 058 346 03 10 oder diesem Link: Passantrag.

Mit den Pässen können gleichzeitig auch Identitätskarten beantragt werden. Es wird geraten, einen Passantrag frühzeitig zu stellen, da die Termine beim kantonalen Passbüro stark ausgebucht sind. Auf den Passantrag hin erhalten Sie einen Termin beim kantonalen Passbüro in Frauenfeld an der Staubeggstrasse 2, bei dem ein Foto erstellt wird und die biometrischen Daten erfasst werden. Ein Foto muss nicht mehr mitgebracht werden.

 

Identitätskarten bei der Gemeindeverwaltung

Identitätskarten können Sie wie bisher direkt bei der Gemeindeverwaltung beantragen. Dabei ist das persönliche Erscheinen am Schalter der Gemeindekanzlei unerlässlich. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren ist das Antragsformular durch einen Elternteil ebenfalls zu unterzeichnen.

Mitzubringen sind:

• ein Passfoto (Frontansicht, schwarzweiss oder farbig, nicht älter als ein Jahr)
• früher ausgestellte Identitätskarte

• evtl. anderer Ausweis mit Foto

• Bei Ausweisverlust Verlustanzeige einer Polizeistelle

Hier finden Sie die Fotomustertafel für ein gültiges Passfoto .

Gebühren für die beantragten Identitätskarten sind bei Antragstellung zu bezahlen.

Die Produktion dauert 7-10 Tage — vor den Hauptreisezeiten möglicherweise auch länger! Denken Sie deshalb daran, die Identitätskarte frühzeitig zu bestellen.

nach oben




Gebühren und Gültigkeit

 
 
Gültigkeit
Gebühren- ansätze Pass 10
Gebühren- ansätze ID
Gebühren- ansätze
Pass 10/ID gemeinsam
Kinder und Jugendliche bis 18 Jahr e
5 Jahre
65.-
35.-
73.-
Erwachsene
10 Jahre
145.-
70.-
153.-
Provisorischer Pass
1 Jahr
100.-

 

 

nach oben




Ausweisverlust


Wenn Ihr Ausweis nicht mehr auffindbar ist, müssen Sie dies sofort nach Feststellung dem nächsten schweizerischen Polizeiposten melden. Die Ausweisnummer und der Ausstellort sind dabei anzugeben. Wenn Sie den Verlust gemeldet haben, können Sie unter Vorweisen der Verlustmeldung bei der Gemeindekanzlei einen neuen Ausweis bestellen.

Achtung: Schon seit dem 1. Januar 2003 können von den Gemeinden keine Notidentitätskarten mehr abgegeben werden. In dringenden Fällen muss ein provisorischer Pass beantragt werden.


 
 
nach oben | zurück