Adressänderungen
 
 


Zuzug und Wegzug

Wer in die Gemeinde zuzieht, in eine andere Gemeinde wegzieht oder in Hefenhofen umzieht, muss dies innert 14 Tagen persönlich auf dem Einwohneramt melden.

Beim Zuzug müssen Sie mitbringen:

als Schweizer Bürgerin oder Bürger

  • Heimatschein für die Niederlassung
  • Heimatausweis für den Wochenaufenthalt
  • evtl. Familienbüchlein (Verheiratete)
  • Nachweis der aktuellen Krankenkasse
  • Sozialversicherungsnummer (AHV-Karte)

als ausländische Mitbürgerin oder Mitbürger

  • Reisepass / Personalausweis
  • Ausländerausweis oder Zusicherung
  • evtl. Familienbüchlein (Verheiratete)
  • Nachweis der aktuellen Krankenkasse
  • Sozialversicherungsnummer (AHV-Karte)
  • Arbeitsvertrag
  • Mietvertrag

 

Beim Wegzug müssen Sie mitbringen:

als Schweizer Bürgerin oder Bürger

  • Meldebescheinigung

als ausländische Mitbürgerin oder Mitbürger

  • Ausländerausweis

 

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde


Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können Schweizer Bürgerinnen und Bürger schriftlich (auch per E-Mail), telefonisch unter 071 411 12 56 oder durch persönliche Vorsprache mitteilen.

Ausländische Einwohnerinnen oder Einwohner melden ihre Adressänderung persönlich auf dem Einwohneramt und reichen ihren Ausländerausweis ein.


Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Umzug auch bei diesen Stellen zu melden:

• Bei den Werken, damit die Zähler rechtzeitig abgelesen werden.
• Bei der Schulbehörde - wenn Sie Kinder im Schulalter haben.

 




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