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Zuzug und Wegzug
Wer in die Gemeinde zuzieht, in eine andere Gemeinde wegzieht oder in Hefenhofen umzieht, muss dies innert 14 Tagen persönlich auf dem Einwohneramt melden.
Beim Zuzug müssen Sie mitbringen:
als Schweizer Bürgerin oder Bürger
- Heimatschein für die Niederlassung
- Heimatausweis für den Wochenaufenthalt
- evtl. Familienbüchlein (Verheiratete)
- Nachweis der aktuellen Krankenkasse
- Sozialversicherungsnummer (AHV-Karte)
als ausländische Mitbürgerin oder Mitbürger
- Reisepass / Personalausweis
- Ausländerausweis oder Zusicherung
- evtl. Familienbüchlein (Verheiratete)
- Nachweis der aktuellen Krankenkasse
- Sozialversicherungsnummer (AHV-Karte)
- Arbeitsvertrag
- Mietvertrag
Beim Wegzug müssen Sie mitbringen:
als Schweizer Bürgerin oder Bürger
als ausländische Mitbürgerin oder Mitbürger
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können Schweizer Bürgerinnen und Bürger schriftlich (auch per E-Mail), telefonisch unter 071 411 12 56 oder durch persönliche Vorsprache mitteilen.
Ausländische Einwohnerinnen oder Einwohner melden ihre Adressänderung persönlich auf dem Einwohneramt und reichen ihren Ausländerausweis ein.
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