Adressänderungen innerhalb der Gemeinde
Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können Schweizer Bürgerinnen und Bürger schriftlich, telefonisch unter 071 411 12 56 oder per E-Mail mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner melden ihre Adressänderung persönlich auf der Gemeindekanzlei und reichen ihren Ausländerausweis ein.
Wegzug und Zuzug
Wer in die Gemeinde zuzieht oder in eine andere Gemeinde zieht, muss dies innert 8 Tagen persönlich auf der Gemeindekanzlei melden.
Beim
Zuzug müssen Sie mitbringen:
als Schweizer Bürgerin oder Bürger
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