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Adressänderungen innerhalb der Gemeinde

Adressänderungen innerhalb der Gemeinde können Schweizer Bürgerinnen und Bürger schriftlich, telefonisch unter 071 411 12 56 oder per E-Mail mitteilen. Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner melden ihre Adressänderung persönlich auf der Gemeindekanzlei und reichen ihren Ausländerausweis ein.


Wegzug und Zuzug


Wer in die Gemeinde zuzieht oder in eine andere Gemeinde zieht, muss dies innert 8 Tagen persönlich auf der Gemeindekanzlei melden.

Beim Zuzug müssen Sie mitbringen:

als Schweizer Bürgerin oder Bürger

• Heimatschein für die Niederlassung
• Heimatausweis für den Wochenaufenthalt
• evtl. Familienbüchlein (Verheiratete)
• Nachweis der aktuellen Krankenkasse

als ausländische Mitbürgerin oder Mitbürger

• Reisepass
• Ausländerausweis oder Zusicherung
• evtl. Familienbüchlein (Verheiratete)
• Nachweis der aktuellen Krankenkasse


Schweizer Bürgerinnen und Bürger müssen ihren Wegzug innert 8 Tagen persönlich auf der Gemeindekanzlei melden.

Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner bringen zur Meldung des Wegzugs ihren Ausländerausweis mit.

 

Bitte vergessen Sie nicht, Ihren Umzug auch bei diesen Stellen zu melden:

• Bei den Werken, damit die Zähler rechtzeitig abgelesen werden.
• Bei der Schulbehörde - wenn Sie Kinder im Schulalter haben.

 




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