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Die Krankenkassenkontrolle
überprüft, ob alle Einwohnerinnen und Einwohner gegen die Folgen von Krankheit und Unfall versichert sind, so wie es das Gesetz vorschreibt.
Sie wickelt auch die Individuelle Prämienverbilligung (IPV) für Krankenkassenbeiträge ab.
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen erhalten von Bund und Kanton einen finanziellen Beitrag an die Prämien für die obligatorische Krankenversicherung. Dieser Beitrag heisst Individuelle Prämienverbilligung.
Betroffene erhalten aufgrund Ihrer Steuerdaten über Vermögen und Einkommen ein Antragsformular zugesandt. Falls Sie den Eindruck haben, anspruchsberechtigt zu sein und kein Formular erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns mit dem Kontaktformular. |
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| Für das Jahr 2010 betragen die Prämienverbilligungen: |
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Kategorie |
Einfache Steuer
zu 100 % in Fr. |
Prämienverbilligung |
A |
bis 400.-- |
1'610.- |
B |
bis 600.-- |
1'210.- |
C |
bis 800.-- |
805.- |
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr beträgt die Prämienverbilligung 605.- Franken, sofern das steuerbare Vermögen der Eltern nicht 0.- Franken übersteigt. Diese Leistung kann nur beansprucht werden, sofern der Antragsteller für das Kind die Krankenkassenprämien bezahlt.
Bei BezügerInnen von Ergänzungsleistungen ist die Prämienverbilligung in der monatlichen Zahlung der Ergänzungsleistung inbegriffen. In diesem Fall ist kein Antrag mehr einzureichen.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Kantons Thurgau. |
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