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Dienstleistungen der Krankenkassenkontrollstelle
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- Überprüfung der gesetzlichen Versicherungspflicht
- Abwicklung der Individuellen Prämienverbilligung (IPV)
- Durchführung einer Zwangsversicherung
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Individuelle Prämienverbilligung |
Betroffene erhalten aufgrund Ihrer Steuerdaten über Vermögen und Einkommen ein Antragsformular zugesandt. Falls Sie den Eindruck haben, anspruchsberechtigt zu sein und kein Formular erhalten haben, wenden Sie sich bitte an uns mit dem Kontaktformular.
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| Für das Jahr 2011 betragen die Prämienverbilligungen: |
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Kategorie |
Einfache Steuer
zu 100 % in Fr. |
Prämienverbilligung |
A |
bis 400.-- |
1'680.- |
B |
bis 600.-- |
1'260.- |
C |
bis 800.-- |
840.- |
Für Kinder bis zum vollendeten 18. Altersjahr beträgt die Prämienverbilligung 630.- Franken, sofern das steuerbare Vermögen der Eltern nicht 0.- Franken übersteigt. Diese Leistung kann nur beansprucht werden, sofern der Antragsteller für das Kind die Krankenkassenprämien bezahlt.
Bei BezügerInnen von Ergänzungsleistungen ist die Prämienverbilligung in der monatlichen Zahlung der Ergänzungsleistung inbegriffen. In diesem Fall ist kein Antrag mehr einzureichen.
Weitere Informationen zur Prämienverbilligung erhalten Sie beim Gesundheitsamt des Kantons Thurgau. |
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