Arbeitslosigkeit
Betroffene melden ihre Arbeitslosigkeit möglichst früh persönlich beim Arbeitsamt der Gemeinde an und stellen hier Antrag auf Arbeitlosenentschädigung. Entschädigungen werden frühestens ab dem ersten Meldedatum auf dem Arbeitsamt geleistet. Das Arbeitsamt meldet Betroffene zur Beratung bei der Regionalen Arbeitsvermittlungsstelle (RAV) in Amriswil an.
Die Bedingungen zur Anspruchsberechtigung und alles Wissenswerte zum Thema Arbeitslosgikeit sowie Formulare finden Sie unter diesem externen Link.
Unter diesem externen Link finden Sie den Antrag auf Arbeitslosenentschädigung.
Weitere Formulare und Dokumente zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie auf der Website www.treffpunkt-arbeit.ch.
Arbeitsbewilligungen
Arbeitnehmer aus den EU-Mitgliedstaaten haben zwar freien Zugang zum Schweizer Arbeitsmarkt, benötigen aber formal im Falle eines Stellenantritts bei einem Arbeit- geber in der Schweiz vom ersten Arbeitstag an eine Aufenthalts- und Arbeits- bewilligung, selbst wenn sie eine Erwerbstätigkeit unter drei Monaten ausüben.
Für das entsprechende Gesuchsformular als pdf-Dokument bitte hier klicken.
Für das Gesuch für Bewilligungen Drittstaatenangehöriger (inkl. neue EU-Staaten) als pdf-Dokument bitte hier klicken.
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