Seit dem 1. Januar 2006 gelten die neuen Bestimmungen des Hundegesetzes. Für die Hundehalterinnen und Hundehalter bedeutet dies konkret:
• Nach dem 1. Januar 2006 geborene Hunde sind spätestens drei Monate nach der Geburt mit einem Mikrochip nach den Vorgaben in der Tierseuchengesetzgebung des Bundes zu kennzeichnen.
• Vor dem 1. Januar 2006 geborene Hunde sind drei Monate nach Inkrafttreten der Änderung des Hundegesetzes, bis spätestens 31. März 2006, mit einem Mikrochip gemäss Bundesvorschriften zu kennezeichnen.
• Hunde, die vor dem 1. Januar 2006 geboren und mit einer deutlich lesbaren Tätowierungen versehen oder mit einem lesbaren Chip gekennzeichnet sind, der nicht mit den Vorgaben des Bundes übereinstimmt, müssen nicht neu gekennzeichnet werden. Bedingung ist, dass die Nummer des Mikrochips oder der Tätowierung und die Kennzeichnungsdaten des Hundes von einem Tierarzt oder einer Tierärztin bis zum 31. Dezember 2006 der vom Kanton Thurgau bestimmten Datenbank gemeldet werden.
• Die Pflicht zur Kennzeichnung der Hunde mit den bisherigen Kontrollmarken ent-fällt. Sie können die Hundesteuer jedes Jahr mittels Einzahlungsschein bis spätestens 30. April überweisen. Der Einzahlungsschein wird Ihnen durch die Gemeindever-waltung zugestellt.
• Halter registrierter Hunde müssen Änderungen ihrer Personalien, die Personalien eines neuen Halters sowie den Tod ihres registrierten Hundes innert 30 Tagen der Gemeindeverwaltung Hefenhofen melden.
Hunde im Alter ab fünf Monaten sind bei der Gemeindeverwaltung anzumelden. Gemäss Art. 10 des Gesetzes über das Halten von Hunden sind Hundehalter ver-pflichtet, in ihrer Wohngemeinde die Hundesteuer zu entrichten. Diese beläuft sich aktuell auf 80 Franken für den ersten Hund und 160 Franken für jeden
weiteren Hund im gleichen Haushalt.
Die Steuerpflicht entfällt für Diensthunde der Armee, der Polizei und des Grenzwacht-
korps sowie für ausgebildete Sanitäts-, Katastrophen-, Lawinen- und Blindenhunde.
Gesetz über das Halten von Hunden (pdf)
Verordnung der Regierungsrates über das Halten von Hunden (pdf) |