Ordentliche Einbürgerung
Wer seit 12 Jahren in der Schweiz wohnhaft ist (wovon 6 Jahre im Kanton Thurgau und 3 Jahre in Hefenhofen), kann ein Gesuch um Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungsbewilligung stellen. Die zuständigen Amtsstellen überprüfen dann, ob die Bewerberin oder der Bewerber in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und mit ihnen vertraut ist, die schweizerische Rechtsordnung beachtet und die innere oder äussere Sicherheit der Schweiz nicht gefährdet. Sind die Voraussetzungen erfüllt, besteht ein Anspruch auf Erteilung der eidgenössischen Einbürgerungs-bewilligung.
Nach Erhalt der eidgenössischen Einbürgerungs- bewilligung kann erst das Kantons- und Gemeinde- bürgerrecht beantragt werden. Über die Einbürgerungs-gesuche entscheidet die Gemeindeversammlung. Das gesamte Verfahren dauert ca. ein bis zwei Jahre. Bei Fragen melden Sie sich bitte bei der Gemeinde-verwaltung.
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