Gaby Graber
gaby.graber@hefenhofen.ch
Tel. 071 411 12 56
Fax. 071 411 68 56
Pikettnummer (ausserhalb der Öffnungszeiten): 071 410 11 38
Benachrichtigen Sie auf jeden Fall zuerst ihren Hausarzt. Sollte er zu diesem Zeitpunkt nicht anwesend sein, erfahren Sie über seinen Telefonbeantworter, wer die zuständige Stellvertretung ist.
Der Todesfall wird beim Bestattungsamt angezeigt. Beim Bestattungsamt werden organisatorische Fragen erörtert, wie:
Viele Menschen kümmern sich nicht darum, was mit den eigenen sterblichen Überresten nach dem Tode geschehen soll. Angehörigen fällt es daher oft schwer, eine Bestattung zu organisieren, weil sie keine oder nur vage Kenntnisse über die Vorstellungen und Wünsche des Verstorbenen haben. Angesichts des Zeitdruckes und der seelischen Belastung durch den Verlust können Wünsche des Verstorbenen oft nicht angemessen umgesetzt werden. Eine zu Lebzeiten selbst verfasste Bestattungsverfügung kann diese Situation deutlich entschärfen.
In einer Bestattungsverfügung wird der Wille eines Menschen festgehalten, was nach dem Ableben mit seinen sterblichen Überresten geschehen soll. Sie wird zu Lebzeiten vom Verfasser auch in Zusammenarbeit mit dem Bestattungsamt erstellt und dient für die Zeit nach seinem Tode. Sie wird auf dem Bestattungsamt hinterlegt.